Wien (OTS/IGGÖ) – Die Bundesregierung hat heute, Dienstag, den 10. März 2020 Maßnahmen zum weiteren Umgang mit dem Coronavirus formuliert, die große Einschränkungen auf das öffentliche Leben und den muslimischen Alltag zur Folge haben.
Den Vorgaben der Gesundheitsbehörden folgend hat der theologische Rat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) daher beschlossen, dass ab Freitag, den 13. März bis vorerst 1. April 2020 österreichweit keine Freitagsgebete in Moscheen abgehalten werden dürfen. Dies gilt auch für kleine Gebetshäuser, die sonst mit großem Andrang zu rechnen hätten. Diese Maßnahme soll zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Epidemie beitragen.
Aus islamischer Sicht sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, denn die Verpflichtung zur Durchführung des Freitagsgebetes gilt als aufgehoben, wenn Krankheit oder Sorge um das eigene Leben oder jenes von Familienangehörigen vorliegen.
Ausnahmslos alle Moscheen und Imame sind dazu angehalten, sich an diese Vorsichtsmaßnahmen zu halten. Ebenso soll die Abhaltung größerer Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb der islamischen Einrichtungen möglichst vermieden werden. Die Moscheen bleiben jedoch für das tägliche Gebet und seelsorgerische Dienste geöffnet.