Wien (OTS/IGGÖ) – Als erste Religionsgemeinschaft in Österreich hat die IGGÖ bereits vor den ersten Regierungserlässen strikte Maßnahmen zum Schutz von Gemeindemitgliedern und Mitmenschen getroffen. Bei einem Treffen aller anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Bundeskanzleramt am 12. März 2020 wurde schließlich gemeinsam entschieden, die Aktivitäten in den religiösen Gemeinden für die nächsten Wochen weitestgehend auszusetzen.
Der Verlängerung der gesetzlichen Vorgaben über die Einschränkungen des öffentlichen Lebens folgend, sieht sich die IGGÖ dazu verpflichtet, auch die für ihre Gemeinden seit 10. März bestehenden Beschränkungen bis Ende April, und somit in den bevorstehenden Fastenmonat Ramadan hinein, der am 23. April beginnt, zu verlängern.
Für, die islamische Religionsgemeinschaft bedeuten sowohl die Aussetzung der gemeinschaftlichen Gebete, als auch die Beschränkung des Fastenbrechens auf den Kreis der Kernfamilie eine massive Änderung ihrer gewohnten Rituale während des Fastenmonats. „Der Islam wird in der Gemeinschaft gelebt. In der jetzigen Situation aber gilt es, unsere Häuser mit Gebeten und Rezitationen zu erhellen und sie zu Moscheen zu machen“, so Präsident Vural. Trotz der räumlichen Distanz bleibt die Glaubensgemeinschaft mit ihren Mitgliedern über ihre Online Angebote in Verbindung und begleitet sie damit spirituell so gut wie möglich durch die kommenden Wochen.
Im Zuge der stufenweisen Normalisierung des öffentlichen Lebens in Österreich wird in enger Zusammenarbeit mit dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt sowie den anderen anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften ein möglicher Plan zur schrittweisen Wiederaufnahme der religiösen Praxis in den kommenden Wochen und Monaten erarbeitet. „Wir haben als Religionsgemeinschaften bis jetzt einen gemeinsamen Weg gefunden und wollen diesen Weg auch in Zukunft gemeinsam gehen“, so Vural. Das weitere Vorgehen wird sich dabei naturgemäß an den Vorgaben der Bundesregierung und den Gesundheitsbehörden orientieren und laufend neu evaluiert werden müssen.
Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Beschränkungen und Vorschriften unterstützt die IGGÖ uneingeschränkt. Auch die muslimische Bevölkerung beweist Tag für Tag ihre Einsicht und Kooperationsbereitschaft: zahlreiche Gemeinden und Vereine, Einzelpersonen, Jugendliche und Familien haben sich in Hilfsprojekten zusammengeschlossen, um ältere und bedürftige Mitmenschen zu unterstützen. Auch arbeiten viele Musliminnen und Muslime in gerade jenen Bereichen, die aktuell ganz besonders wichtig für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und die Versorgungssicherheit in unserem Land sind.
Gleichzeitig treffen die Maßnahmen vor allem kleinere Moscheen sehr hart, denn durch das Versammlungsverbot fallen die üblichen Spendensammlungen bei den Freitagsgebeten und vor allem im Monat Ramadan, die einen maßgeblichen Teil ihrer Einnahmequellen darstellen, ersatzlos weg. Dies führt dazu, dass Mieten, monatliche Erhaltungs- und Betriebskosten, Kreditraten oder Löhne nicht mehr beglichen werden können. Die IGGÖ hat daher eine innermuslimische Spendensammlung ins Leben gerufen, mit dem Bemühen, den Erhalt all ihrer Moscheen zu sichern. „Vor diesem Hintergrund wird es nun erneut augenscheinlich, dass unsere Glaubensgemeinschaft ganz neue Wege der Finanzierung bestreiten wird müssen, um ihre Aufgaben auch in Zukunft in gewohnter Stringenz erfüllen zu können“, führt Vural aus und weist damit wiederholt auf die seit Monaten im Raum stehende Diskussion um die mögliche Einführung eines Moscheebeitrages hin.