Wien (OTS/IGGÖ) – Nach neun Wochen Coronavirus bedingter strikter Einschränkungen des religiösen Lebens in Österreich dürfen Moscheen am Freitag wieder die Tore für ihre Gemeinden öffnen. IGGÖ-Präsident Vural ist erfreut, dass als Ergebnis wochenlanger Geduld und Disziplin mit heutigem Tage öffentliche Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, wenn auch in einem reduzierten Rahmen und unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen. Alle Kirchen und Religionsgesellschaften hätten verantwortungsvoll ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Auch Kultusministerin Raab bedankte sich in einer Aussendung „für die ausgezeichnete Kooperation in dieser schweren Zeit, in die unter anderem das Osterfest, das jüdische Pessach-Fest und der Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefallen sind.“
Die IGGÖ erinnert Gemeindevorstände allerdings weiterhin daran, ihrer Pflicht nachzukommen, die Gesundheit ihrer Mitglieder und Mitmenschen zu schützen. Der Moscheebesuch und die Gottesdienste müssen daher so gestaltet sein, dass eine Ansteckungsgefahr möglichst gering ist. Die wichtigsten Empfehlungen dazu hat die IGGÖ in einem Leitfaden auf Grundlage der Vereinbarungen der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vorgelegt.
Von der Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Moscheen konnte sich IGGÖ-Präsident Vural in den vergangenen Tagen persönlich ein Bild machen. So wurden Bodenmarkierungen für Gebetsplätze angebracht, Desinfektionsmittel an den Eingängen aufgestellt, die Gemeindemitglieder vorab über die einzuhaltenden Regelungen informiert, Informationsplakate angebracht und Ordnerdienste eingeteilt. „Ich freue mich, dass etwa die Hälfte unserer Moscheen die notwendigen Vorkehrungen treffen konnte und die Gottesdienste wiederaufnehmen kann. So haben wir nun immerhin die Möglichkeit, zumindest die letzten Tage des Ramadan würdevoll zu begehen“
, so Vural.
Am Mittwoch wurden zwischen der Kultusministerin und den RepräsentantInnen der Kirchen und Religionen die Rahmenbedingungen für Gottesdienste im Freien definiert. Im Gegensatz zu Gottesdiensten im Innenbereich gilt hier die 10m2-Regelung nicht. Die maximale Anzahl der teilnehmenden Gläubigen soll jedoch jener gemeindeüblicher Gottesdiensten entsprechen. Dadurch soll das Risiko einer Weiterverbreitung des Virus in andere Regionen geringgehalten werden. Diese Lockerungen bringen vor allem für Moscheen im ländlichen Raum eine Erleichterung, die über eigene Gärten oder Höfe verfügen.
Für den IGGÖ-Präsidenten hatten die Einschränkungen der vergangenen Wochen auch positive Seiten. So haben beispielsweise viele Gemeinden ihre Aktivitäten ins Internet verlegt und ein umfangreiches Online-Angebot geschaffen, mit dem sie weit mehr Leute erreichen konnten als zuvor. Das Verbot von Krankenbesuchen hat zur Gründung einer Telefonseelsorge für MuslimInnen geführt, die stark in Anspruch genommen wurde und nun auch nach der Krise weitergeführt werden soll. Zahlreiche Gemeinden haben ihre karitativen Initiativen erweitert.
Nicht zuletzt wurde auch der traditionell ohnehin sehr lebendige interreligiöse Dialog in Österreich gestärkt. „Die Krise ist für uns alle eine große Herausforderung. Der ständige Austausch mit anderen ReligionsvertreterInnen, die Suche nach zumutbaren Lösungen für alle und der Wille, einen Religionen übergreifenden Weg zu finden, waren wichtige Signale für den Zusammenhalt aller Glaubensgemeinschaften in unserem Land“
, resümiert Vural abschließend.