Wien (OTS/IGGÖ) – Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagnachmittag seine Entscheidung bezüglich des sogenannten „Kopftuchverbots“ an Volksschulen bekanntgegeben. Gegen die im Mai 2019 erfolgte Änderung des Schulunterrichtsgesetzes hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) im Jänner 2020 Beschwerde eingebracht.
IGGÖ-Präsident Ümit Vural hat von Anfang an betont, dass mit der Beschwerde nicht das verfrühte Tragen eines Kopftuchs bei Kindern oder ein elterlicher Zwang diesbezüglich verteidigt werden solle: „Die IGGÖ ist gegen Zwang jeglicher Form. Weder heißen wir eine abwertende Haltung gegenüber Frauen gut, die sich aus persönlicher Überzeugung gegen das Kopftuch entscheiden, noch können wir der Einschränkung der Religionsfreiheit jener Musliminnen zustimmen, die das Kopftuch als integralen Bestandteil ihrer gelebten Glaubenspraxis verstehen.“
Die Beschwerde richtete sich gegen die Aushebelung der durch die Verfassung garantierten Grundrechte, der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beweist, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben“, zeigt sich Vural zufrieden.
„Die Durchsetzung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft erreicht man nicht durch Verbote“, bekräftigt der IGGÖ-Präsident noch einmal seinen Standpunkt, „sondern durch die Stärkung der Menschen-, Frauen- und Kinderrechte und die Förderung des Bewusstseins, dass Zwang niemals zulässig ist.“
Er werde auch weiterhin das uneingeschränkte Bekenntnis zu den Grundrechten aller BürgerInnen in Österreich einfordern, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder des sozialen Status. Gleichzeitig appelliert die IGGÖ an politische EntscheidungsträgerInnen, Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmend rassistischen Tendenzen in Österreich einzudämmen, die einer sozialen Kohäsion entgegenstehen.