m Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen und die neue COVID-19-Öffnungsverordnung, die ab 10.6. in Kraft tritt, ergeben sich auch für die Abhaltung von Gottesdiensten erneute Erleichterungen.
So ist nunmehr ein Personen-Mindestabstand von 1 Meter statt bisher 2 Metern vorgesehen. Weiters entfällt für das Gebet im Freien die bisherige Maskenpflicht (§ 13 Abs. 6 neu).
Ab morgen gelten daher österreichweit in allen Moscheen folgende Schutzmaßnahmen:
- Verringerter Sicherheitsabstand von 1m
- Verpflichtendes und durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske im Innenraum
- Beim Gebet im Freien kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden
- Mitnahme eines eigenen Gebetsteppichs
- Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen
- Bereitstellung von Händedesinfektionsmittel und regelmäßige
- Desinfektion häufig genutzter Flächen
- Menschenansammlungen vor und im Gebäude sind zu vermeiden
- Regelmäßige Testung des Moscheepersonals empfohlen
- Personen mit Krankheitssymptomen ist der Besuch untersagt
- Angehörigen von Risikogruppen wird empfohlen, die Moschee zu meiden
Wir danken für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit!
