Unter dem Titel „Islamgesetz 2015 – Ein Best Practice Modell?“ veranstaltet die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) am Montag, den 21. November 2022 eine Fachtagung, in der sich Expter*innen unterschiedlicher Bereiche der Rechts-, Politik- und Sozialwissenschaften den Fragen widmen, ob das Islamgesetz 2015 und seine Novellierung im Jahr 2021 eine angemessene Antwort auf aktuelle gesellschaftliche Veränderungsprozesse darstellt, inwieweit der Gesetzestext eine Schlechterstellung im Vergleich zu anderen gültigen Religionsgesetzgebungen in Österreich enthält und vor welchen Herausforderungen die IGGÖ und die sich unter ihrem Dach befindlichen Einrichtungen bei der Umsetzung der ihr übertragenen Kompetenzen und Aufgaben seit der Novellierung stehen. Auch interreligiöse Stimmen kommen zu Wort und werden ihre Sicht auf das Thema Islamgesetz darlegen.
Die IGGÖ selbst hat seit seiner Novellierung im Jahr 2015 einen dringenden Überarbeitungsbedarf des Islamgesetzes konstatiert. Bereits für 2020 war daher eine Fachtagung als Evaluierung der Praktikabilität der Norm geplant, mit dem Zweck Empfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren. Die Coronapandemie hat dieses Vorhaben jedoch verunmöglicht.
„Das gewählte Framing der Verschärfung eines Religionsgesetzes im Kontext eines Anti-Terror-Pakets und die mangelhafte Einbindung der betroffenen Religionsgesellschaft repräsentieren einen nie dagewesenen Bruch mit dem in Österreich traditionell bewährten Kooperationsmodell zwischen Staat und Religionen“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural. „Wir möchten uns bei der Fachtagung insbesondere mit verfassungsrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Gleichstellung zu anderen Religionsgesetzen und der Religionsfreiheit auseinandersetzen und untersuchen, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form Lösungen für bestehende Herausforderungen bietet.“
Im Rahmen des Novellierungsprozesses hatte Vural den politischen Verantwortungsträger*innen mehrfach das Angebot einer gemeinsamen Fachtagung unter Einbeziehung unabhängiger Expert*innen angeboten. „Leider erfolglos“, wie er ernüchtert feststellt.