Formulierung einheitlicher Halal-Richtlinien
Gemäß § 12 Abs. 1 IslamG 2015 hat die IGGÖ das Recht, in Österreich die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren.
Vielen der über 700.000 österreichischen Muslim*innen ist die Verfügbarkeit von Halal-Lebensmittel ein großes Anliegen. Ob Produzent*innen jedoch tatsächlich die vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen, war in der Vergangenheit nicht immer uneingeschränkt nachvollziehbar.
Einheitliche Halal-Richtlinien zu formulieren stand daher im Fokus der IGGÖ in den vergangenen Jahren. Die Erarbeitung erfolgte durch das Fachorgan für die Glaubenslehre der IGGÖ, dem Theologischen Beratungsrat. Ihre Wirksamkeit erlangen die Halal-Richtlinien schließlich durch den Beschluss des Obersten Rates im September 2022.
IGGÖ als Akkreditierungsstelle für Halal-Zertifizierer
Im Jahr 2019 wurde erstmals neben eines eigenes Halal Department auch die “IGGÖ Dienstleistungs-GmbH” gegründet, deren gemeinsame Aufgabe zunächst unter anderem in der strategischen Ausrichtung der IGGÖ am Halal-Markt lag. Waren die Bestrebungen zunächst darauf gerichtet, Halal-Produkte selbst zu zertifizieren, kam es jedoch zu einer Umpositionierung, die der Rolle der IGGÖ als staatlich anerkannte Religionsgesellschaft und religionsgesellschaftliche Oberbehörde besser gerecht wird. So etablierte sich die IGGÖ als Akkreditierungsstelle für Halal-Zertifizierer bzw. Zertifizierungsinstitute, die ihre Dienste gemäß den Halal-Richtlinien der IGGÖ ausführen möchte und einer Kultusgemeinde zugehört, die im Schurarat der IGGÖ vertreten sind. Die akkreditierten Trägerinstitute verpflichten sich, nur solche Produkte, deren Halal-Beschaffenheit nach den vorgegebenen Richtlinien gesichert sind, mit dem Halal-Siegel zu kennzeichnen. Derzeit erfolgt die Akkreditierung von Betrieben und Produkten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und pharmazeutischen Branche.