In Schweden ist es diese Woche erneut zur Verbrennung von Seiten aus dem Koran gekommen. Das Verbrennen und die Zerstörung religiöser Heiligtümer, gleich welcher Religion, führt immer zu einer Verletzung der religiösen Gefühle ihrer Anhänger*innen und sollte daher im Sinne eines friedlichen Miteinanders unterlassen werden.
Dass die Aktion diesmal am ersten Tag des höchsten islamischen Feiertages – dem Opferfest – vor einer Moschee durchgeführt und zudem behördlich genehmigt wurde, ist ein umso größerer Affront.
In Österreich wäre ein solcher Akt nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sondern würde als Herabwürdigung religiöser Lehren einen Straftatbestand darstellen.
Wie bereits im Jänner dieses Jahres weist die IGGÖ aber erneut darauf hin, dass das Wort Allahs nicht durch das Verbrennen einer schriftlichen Fassung des Korans vernichtet werden kann. Wir rufen daher trotz dem Schmerz und der Wut zu Besonnenheit auf, geleitet vom Vorbild unseres Propheten, Frieden und Segen seien auf ihm, der uns dazu anwies Zorn und Hass stets zu zügeln.