Die vor der der Novellierung des Islamgesetzes im Jahr 2015 als Vereine nach dem Vereinsgesetz in Österreich etablierten Moscheen und islamischen Einrichtungen sind verpflichtet, sich formell nach dem Islamgesetz 2015 und der IGGÖ-Verfassung bei der IGGÖ zu registrieren.
Mit dem Islamgesetz 2015 vertritt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als religionsgesellschaftliche Oberbehörde die Interessen dieser mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Kultusgemeinden, Moscheegemeinden, Fachvereine), in allen religiösen Belangen, soweit sie über ihren Wirkungsbereich hinausgehen.
Ansprechpartner für die mit diesen Einrichtungen verbundene Verwaltungsarbeit und die damit einhergehende Kommunikation mit dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt ist die Gemeindeabteilung der IGGÖ.
Kontakt
Gemeindeabteilung der IGGÖ
Adresse: Bernardgasse 5, 1070 Wien
Tel.: +43 1 526 31 22 – 1
Email: gemeinden@derislam.at