Kultusgemeinden

Kultusgemeinden sind Teile der islamischen Glaubensgesellschaft, die zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Sie haben für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen zu sorgen.

Kultusgemeinden können zur den genannten Aufgaben Einrichtungen gründen, führen oder bestehende Einrichtungen zu solchen der Kultusgemeinde erklären. Gemeinsame Einrichtungen mehrerer Kultusgemeinden können nur im allseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung der islamischen Glaubensgesellschaft gegründet werden.

Kultusgemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die islamischen Glaubensgesellschaft der Gründung zustimmt.

Jede Kultusgemeinde hat sich ein Statut zu geben, welches um die Wirkung für den staatlichen Bereich sicher zustellen, die Voraussetzungen gemäß Artikel 19 (4) der Verfassung der IGGÖ erfüllen muss.

 

Kultusgemeinden der IGGÖ

  • Albanische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALKIG)
  • Arabische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Asiatische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Bosniakische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kultusgemeinde der Union Islamischer Kulturzentren in Österreich Teil der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kultusgemeinde Hilal der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kultusgemeinde Islamische Föderation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kultusgemeinde Multikultureller Moscheeeinrichtungen
  • Türkisch-Muslimische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich
  • Kultusgemeinde Islamische Sufi-Gemeinschaft in Österreich

 

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