Wien (OTS/IGGÖ) – “Reformieren, aber richtig!” ‒ mit dieser Begründung lehnt Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des IslamG ab. Die bereits seit der Novellierung 2015 bestehen Probleme würden nur weiter verschärft, sinnvolle Verbesserungen fehlen im Gesetzestext hingegen komplett: „Es wäre aus unserer Sicht verantwortungslos, einem solch unausgegorenen Vorschlag zuzustimmen.“, resümiert Vural.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthält eine bedeutende Schlechterstellung im Vergleich zu religionsrechtlichen Spezialgesetzen anderer staatlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften sowie gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ. „Das Islamgesetz muss dringend von allen diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann”, ist Vural überzeugt. Er fordert eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen.
Die IGGÖ ruft die Bundesregierung daher in ihrer dem Parlament übermittelten Stellungnahme dringend dazu auf, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in ihrer Gesamtheit zu verwerfen und zu einer gemeinsamen und konsensorientierten Novellierung des IslamG mit der IGGÖ zurückzukehren.
„Ich möchte explizit festhalten, dass der Kampf gegen Terror und Extremismus nur gemeinsam bewältigt werden kann. Die Novellierung eines Religionsgesetzes im Kontext von Terrorbekämpfung konterkariert indes alle Bemühungen in diese Richtung und erfolgt ausdrücklich gegen den Willen der Islamischen Glaubensgemeinschaft.“, so Vural abschließend.