Der Fastenmonat Ramadan
Der Tradierung zufolge wurde dem Propheten Muhammad (s) im neunten Monat des islamischen Mondkalenders, dem sogenannten Ramadan, die Heilige Schrift des Islam, der Qur’an, überliefert. Im Ramadan fasten Muslim*innen von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Mit dem gemeinsamen Iftar-Mahl wird das Fasten am Abend beendet.
Das Fasten dient vor allem dazu, sich Allahs und des Wesentlichen im Leben bewusster zu werden. Muslim*innen bemühen sich durch Verzicht ihr Temperament zu kontrollieren, die zahlreichen Segnungen in ihrem Leben zu erkennen, ihren Charakter zu verbessern und ihren Glauben zu stärken. Das Fasten verliert seinen Sinn, wenn es sich nicht positiv im eigenen Verhalten zeigt. Fastende sollten sich daher besonders vorbildlich verhalten und sich bemühen, ihren Aufgaben wie gewohnt nachzukommen, sei es im sozialen Bereich, in der Arbeit, in der Schule oder auch zu Hause.
Kinder, Personen mit körperlichen oder intellektuellen Einschränkungen, chronisch Kranke und Hochbetagte sind vom Fasten befreit. Versäumte Fastentage nachzuholen ist für alle jene zulässig, die akut erkrankt sind, sich auf Reise befinden, schwangere und stillende Frauen, Frauen im Wochenbett oder in der Menstruation. Diese Erleichterungsregeln sind im Qur’an und in den islamischen Überlieferungen festgeschrieben.
Informationen für Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonal
Für Muslim*innen ist der Ramadan eine ganz besondere Zeit, die sie dazu nutzen, um bewusster und sozialer zu leben und sich anzustrengen, ihre guten Taten zu mehren. Der Ramadan ändert aber gleichzeitig auch den gewohnten Lebensrhythmus. Das bringt für den Schulalltag eine Reihe von Fragen mit sich.
Für Schüler*innen, Eltern und Lehrenden stellte die IGGÖ zur Orientierung einen kurzen Leitfaden mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fastenmonat zusammen.
Zakat und Fitra
Die Fitra-Abgabe ist eine besondere Form der Zakat im Ramadan, die die jährliche Zahlung der Zakat nicht ersetzt. Die Entrichtung der Zakat-ul-Fitr für Arme und Bedürftige ist eine Pflicht für alle Muslim*innen, die über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.
Für die Entrichtung der Zakat gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt, die meisten Muslim:innen entrichten sie gerne im Monat Ramadan. Verpflichtend ist es jedoch, die Zakat ul Fitr und Fidya noch vor der Verrichtung des Festgebets am 10. April 2024 zu entrichten.
Entrichten Sie Ihre Zakat-ul-Fitr und Fidya daher rechtzeitig in Ihrer Moschee oder direkt an die IGGÖ, deren theologischer Beratungsrat die Verteilung an Bedürftige koordiniert.
Die Höhe der Zakat-ul-Fitr und Fidya beträgt im Jahr 2024 13 €.
Sollten Sie die Zakat oder Zakat-ul Fitr an die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
entrichten wollen, verwenden Sie bitte folgende Kontoinformationen:
Kontoinhaberin: Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
IBAN: AT67 1200 0100 0653 1965
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: „Zakat“ oder „Zakat ul fitr“