Wien (OTS/IGGÖ) – Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner März-Session den Individualantrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich auf Richtigstellung des Religionsbekenntnisses von „islam. (IGGÖ)“ auf „islam.“ auf Zeugnissen und Schulnachrichten zurückgewiesen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft fühlt sich nichtsdestotrotz auch weiterhin in der Verantwortung, einen neuerlichen Individualantrag einzubringen, um eine inhaltliche Auseinandersetzung durch den Verfassungsgerichtshof zu erwirken. Eine Verwendung der Kürzel „IGGÖ“ oder „islam. (IGGÖ)“ als Bezeichnungen für eine Konfession erachtet sie keinesfalls als zulässig. Die Rückkehr zur Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit ist für die IGGÖ von höchster Priorität.
Weiterhin offen lässt die IGGÖ außerdem die Möglichkeit, sich mit ihrer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.