Moscheegemeinden sind Teile der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, die zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Sie haben für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen zu sorgen.
Moscheegemeinden können zu den genannten Aufgaben Einrichtungen gründen, führen oder bestehende Einrichtungen zu solchen der Moscheegemeinden erklären.
Moscheegemeinden können nur gegründet werden, wenn deren Bestand und wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gesichert ist und die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich der Gründung zustimmt.
Jede Moscheegemeinde hat sich ein Statut zu geben, welches um die Wirkung für den staatlichen Bereich sicher zustellen, dieVoraussetzungen gemäß Artikel 20 (4) der Verfassung der IGGÖ erfüllen muss.
Bei weiterführenden Fragen zur Gründung einer Moscheegemeinde wenden Sie sich an gemeinden@derislam.at