Islamische Religionsgemeinden

Die insgesamt neun Religionsgemeinden vertreten die Belange der Glaubensgemeinschaft auf Bundeländerebene. Der Vorstand der jeweiligen Religionsgemeinde besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich dem oder der Vorsitzenden, deren Stellvertreter*in, der Kassier*in und deren Stellvertreter*in, der Schriftführer*in und deren Stellvertrete*iIn sowie dem ersten Imam.

Die Wahl und Abwahl des Vorstandes der jeweiligen Religionsgemeinde erfolgt auf Vorschlag des Obersten Rates durch den Schurarat. Die Funktionsperiode der Islamischen Religionsgemeinde währt so lange wie die Funktionsperiode des Schurarates.

Die im Dezember 2019 neugewählten Vorsitzenden der Islamischen Religionsgemeinden sind:

 

Islamische Religionsgemeinde Wien

Islamische Religionsgemeinde Kärnten

Islamische Religionsgemeinde Burgenland

Islamische Religionsgemeinde Niederösterreich

Islamische Religionsgemeinde Oberösterreich

Islamische Religionsgemeinde Salzburg

Islamische Religionsgemeinde Tirol

Islamische Religionsgemeinde Vorarlberg

Islamische Religionsgemeinde Steiermark

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