Allgemeine Information
Zur Ausübung der islamisch-religiösen Gebote und Verbote während des Militär- bzw. Zivildienstes kann nach Bedarf die Islamische Glaubensgemeinschaft eine Bescheinigung für Rekruten ausstellen. Dies kann vom Rekruten bei der jeweiligen Stabstelle des Militär- bzw. Zivildienstes vorgelegt werden.
Mit dieser Bescheinigung verpflichtet sich der Rekrut der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft gegenüber, seinen religiösen Pflichten, insbesondere die Beachtung der Gebote und Verbote der islamischen Religion, als praktizierender Muslim einzuhalten.
Die gegenständige Bescheinigung kann bei einem widrigen Verhalten von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich jederzeit widerrufen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- Meldezettel
- Verpflichtungserklärung für Rekruten