Die seelsorgerische Betreuung von Muslim*innen in österreichischen Haftanstalten obliegt ausschließlich der IGGÖ, die der gesetzliche und einzige Ansprechpartner für das Bundesministerium für Justiz und die Strafvollzugsverwaltung in dieser Angelegenheit ist. Seelsorge ermöglicht den Insass*innen, sich in einem geschützten Rahmen mit Ängsten, Sorgen und verschiedenen emotionalen oder sozialen Herausforderungen auseinanderzusetzen.
In der Gefängnisseelsorge konnten in den vergangenen Jahren wichtige Professionalisierungsschritte und eine Zunahme der Kontakte im Bereich der Haftentlassenen- und Angehörigenarbeit der in erzielt werden.