Islamgesetz
Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften genießen in Österreich den Status als Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht auf selbstständige Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten (Artikel 15 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG)), auf Erteilung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen (Artikel 17 Absatz 3 StGG) und nach den allgemeinen Bestimmungen den Schutz ihres Namens.
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
Die Anerkennung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich erfolgte im Jahr 1979 auf Grundlage des IslamG 1912, RGBl. Nr. 159/1912, durch Bescheid und schließlich aufgrund der Verordnung im Jahr 1988, BGBl. II Nr. 466/1988.
Seit 2015 ist die staatliche Rechtsquelle: Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2015, BGBl. I Nr. 39/2015 in der Fassung BGBl. I 146/2021.
Informationen zum Novellierungsprozess des IslamG 2015
Das Islamgesetz 2015 regelt die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften und wurde zuletzt am 11.10.2021 novelliert.