Verfassung
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist die Gemeinschaft der Muslim*innen und eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft gemäß Art. 15 Staatsgrundgesetz. Sie wurde mit dem Islamgesetz von 1912 anerkannt und genießt öffentlich-rechtliche Stellung. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich räumlich auf das gesamte Bundesgebiet und personell auf alle ihre Mitglieder. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich hat ihren Sitz in Wien und ist in den einzelnen Bundesländern durch islamische Religionsgemeinden (vgl. Artikel 17) vertreten. Alle in der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich genannten Funktionen können grundsätzlich von Frauen und Männern gleichermaßen wahrgenommen werden.
Verfassung der IGGÖ
Die Verfassung der IGGÖ vom 25. Februar 2016 wurde gemäß § 23 Absatz 1 IslamG 2015 am 26. Februar 2016 genehmigt. Die Bekanntgabe der Verfassungsänderungen erfolgt durch das Kultusamt. Gemäß § 23 Absatz 3 Islamgesetz (IslamG) 2015 wird öffentlich zugänglich gemacht, dass die Anträge der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) vom 23. Dezember 2020 auf Genehmigung der Änderung der Verfassung und der Wahlordnung der Religionsgesellschaft mit Bescheid vom 5. Februar 2021, 2020-0.853.719, genehmigt wurden.
Aktuelle Verfassung (PDF)
Verfassungsbekanntmachungen
2016: Genehmigung der Verfassung
Geschäftszahl: BKA-KA9.070/0004-Kultusamt/2016
2020: Änderungen genehmigt
Geschäftszahl: 2020-0.853.719
2024: Aktuelle konsolidierte Fassung
Letzte Änderungen veröffentlicht.
Glaubenslehre
Glaubensbekenntnis (Schahada)
“Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah und dass Muhammad (a.s.m.) Sein Diener und Sein Gesandter ist.“ stellt den unverzichtbaren Kern des Islam dar und begründet die unverwechselbare religiöse Identität der MuslimInnen.
Hauptquellen des Islam
- Qur’an
- Sunna
- Konsens der Rechtsgelehrten (Idschmāʿ)
- Analogieschluss (Qiyās)